Wir bieten Gutachten für private und gerichtliche Zwecke für folgende Gewerbe- und Industrieimmobilien an:
Gewerbe- und Industriegrundstücke
Bebaute Gewerbe- und Industrieliegenschaften
Superädifikate- und Baurechtsliegenschaften
Projektliegenschaften
Bauträgerliegenschaften
Sonderimmobilien
(Hotel, Kraftwerke, Sozialimmobilien, etc.)
Zinshäuser
Wozu dient die Immobilienbewertung?
Die Immobilienbewertung ist in vielen Fällen sinnvoll. Die fundierte Bewertung einer Immobilie durch einen Sachverständigen hilft Ihnen dabei, den realistischen Verkehrswert zu bestimmen.
Anwendungsfälle für ein gutachten sind:
An- und Verkauf einer Immobilie
Übertragung von Firmenimmobilien
Wertermittlung zu Beleihungszwecken (im Rahmen von Finanzierungen)
Bemessungsgrundlage für steuerliche Abgaben bei Kauf- und Verkaufstransaktionen
Gutachten für steuerrechtliche Zwecke (zur Vorlage beim Finanzamt) etc.