Nutzwertgutachten

Wozu dient ein Nutzwertgutachten?

Durch die Nutzwertberechnung wird das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer z. B. eines Wohnhauses untereinander bestimmt. Der Berechnungsschlüssel, für z.B. den Betriebskostenanteil oder das Stimmrecht der einzelnen Eigentümer, wird durch die Nutzwertberechnung erstmalig ermittelt. Nutzwertgutachten sind erforderlich, um Wohnungseigentum zu begründen (Wohnungseigentumsverträge).

Anwendungsfälle für ein gutachten sind:

Begründung von Wohnungseigentum
Bauträgerprojekte
Änderung von Miteigentumsanteilen (Dachbodenausbau, zusätzliche Freiflächen)
Änderung von Zubehör auf selbständige Wohnungseigentumsobjekte (z.B. KFZ-Abstellplätze)
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